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Ihr Newsletter vom Umweltinstitut – unabhängig, kritisch, engagiert. Ihr Newsletter vom Umweltinstitut – unabhängig, kritisch, engagiert. | | | Liebe Freundinnen und Freunde des Umweltinstituts,
die
Zahlen sind dramatisch: Um 600 Millionen Individuen ist die Anzahl der
Vögel in Deutschland seit 1980 zurückgegangen. Besonders betroffen sind
dabei Vogelarten, die in Agrarlandschaften leben. Von den
einheimischen Vogelarten der Äcker und Wiesen stehen fast zwei Drittel
mittlerweile auf der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands. Und im Rest Europas sieht es nicht besser aus.
Neben
dem Fehlen von geeigneten Lebensräumen und dem ebenfalls dramatischen
Rückgang bei den Insekten ist der Grund für das Vogelsterben der massive
Einsatz von Pestiziden. Auch die Bundesregierung räumte dies kürzlich ein und sieht erheblichen Handlungsbedarf.
Jetzt muss sie endlich tätig werden. Denn wenn die konventionelle
Landwirtschaft weitermachen darf wie bisher, gehen immer mehr Tier- und
Pflanzenarten unwiederbringlich verloren. Eine Agrarwende ist seit
langem überfällig!
Mehr über die Gründe des Vogelsterbens erfahren Sie in unserer aktuellen Meldung
| | | | | | | | Urteil: Europäischen Bürgerinitiative "Stop TTIP" hätte zugelassen werden müssen | | | | | | | Vor
über zweieinhalb Jahren wollten wir mit einem breiten Bündnis die
Europäische Bürgerinitiative (EBI) "Stop TTIP" starten. Doch die
EU-Kommission lehnte die Zulassung unserer Bürgerinitiative ab, wogegen
wir vor dem Europäischen Gerichtshof klagten. Erst am vergangenen Mittwoch, nach über 30 Monaten, fällte das Gericht sein Urteil:
Ja, die EU-Kommission hätte unsere Bürgerinitiative offiziell zulassen
müssen. Gut, dass wir auf die Entscheidung des Gerichts nicht gewartet
und gleich eine selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative
gestartet haben. Fast 3,3 Millionen Unterschriften kamen so zusammen,
ein riesiger Erfolg.
Das Urteil aus Luxemburg kommt also zwei
Jahre zu spät. In der Zwischenzeit ist viel passiert, Fakten wurden
geschaffen, Entscheidungen getroffen. Deshalb müssen solche
Gerichtsverfahren in Zukunft deutlich schneller ablaufen.
Trotzdem sind wir sehr glücklich über das Urteil.
Es stärkt Europäische Bürgerinitiativen und lässt keinen Zweifel daran,
dass internationale Abkommen wie TTIP und CETA auch gegen den Willen
der Kommission Gegenstand einer EBI sein können. Es ist kein Urteil für
die Vergangenheit, sondern für die Zukunft.
Mehr zum Urteil und Links zum Urteil finden Sie in unserer aktuellen Meldung.
Wir
möchten uns an dieser Stelle bei all denen bedanken, die für
selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative und die Klage gegen die
Kommission gespendet haben.
| | | | | | | | | Mit herzlichen Grüßen, Ihr | | | | | | | | Harald Nestler Vorstand | | | | | | | | | Auf Ihren Beitrag kommt es an | | | Wir
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